Bußgeld- und Ordnungs­widrig­keiten­recht

Rechtsanwalt für Ordnungs­widrig­keitenrecht in Ludwigsfelde

Für den Bereich Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrecht ist Rechtsanwalt Markus Zimmermann zuständig. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht bearbeitet er Ihre Bußgeldangelegenheit.

Für den Bereich Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrecht ist Rechtsanwalt Markus Zimmermann zuständig. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht bearbeitet er Ihre Bußgeldangelegenheit.

Aufgrund seiner speziellen Kenntnisse im Transportrecht ist er nicht nur bei Bußgeldbescheiden aufgrund von Geschwindigkeitsverstößen der richtige Ansprechpartner, sondern auch für die rechtliche Überprüfung von Ordnungswidrigkeiten, die mit dem Verkehr und dem Transport von Waren zu tun haben.

Rechtsanwalt Zimmermann verfügt über langjährige Erfahrungen in der Abwehr von:

Da das Ordnungswidrigkeitenrecht sehr stark an das Strafrecht angelehnt ist, gilt auch hier als wichtigster Grundsatz, dass auf eine Anhörung als Betroffener nie sofort geantwortet werden sollte. Auch hier verschaffen wir uns durch Akteneinsicht erst einmal einen Überblick über den ermittelten Sachverhalt und können dann punktgenau auf den Vorwurf eingehen.

Bei unserer täglichen Arbeit als Anwalt erleben wir es immer wieder, dass der vermeintlich Unschuldige, bzw. der Schuldige, mit schlechtem Gewissen, zu viel preisgibt und dadurch etliche Verteidigungsmöglichkeiten abschneidet. In vielen Fällen ist dann die Zahlung des verhängten Bußgelds unvermeidbar. Gerade in Bußgeldsachen ist es aber nicht nur das Ziel, das Bußgeld komplett zu verhindern, sondern oft auch, es dem tatsächlichen Verschuldensmaßstab entsprechend zu reduzieren.

Bei Geschwindigkeitsverstößen arbeiten wir auch vorgerichtlich schon mit Sachverständigen zusammen, um so optimal Ihre Verteidigungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Selbstverständlich behalten wir auch hier den finanziellen Rahmen im Blick, bzw. stimmen diesen mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

Tipp: Wenden Sie sich bei Bußgeldangelegenheiten, bzw. einem Bußgeldbescheid frühzeitig an uns. Unser spezialisiertes Fachanwaltszentrum Bucksch | Zimmermann in Ludwigsfelde ist auf vielen Rechtsgebieten für Sie da!

Kontaktieren Sie uns für eine umfängliche und verständliche Rechtsberatung. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterhelfen zu können!

Das Bild zeigt ein Tempolimit-Schild auf der Straße und dient als Beitragsbild der Seite Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Informationen

Ordnungswidrigkeitenrecht

Für das öffentliche Leben gelten zahlreiche Regeln und Gesetze, deren Nichteinhaltung mit Bußgeldern geahndet werden. Mal ist das ärgerlich, ein andermal schlicht inakzeptabel. Ihr Anwalt für Ordnungswidrigkeitenrecht unterstützt Sie, wenn Sie ein Bußgeld anfechten wollen.

Es muss nicht immer gleich die volle Härte des Gesetzes sein und nicht alle Vergehen gelten als Strafttat. In vielen Fällen genügt eine Aufforderung, sich an die Regeln zu halten. Dies wird durch das Ordnungswidrigkeitenrecht geregelt. Hier geht es um die Sanktionierung von Fehlverhalten ohne die gravierenden Auswirkungen und weitreichenden Folgen des Strafrechts. Das Ordnungswidrigkeitenrecht wird deshalb auch als „kleiner Bruder des Strafrechts“ bezeichnet.

Eine wichtige Funktion ist die Entkriminalisierung von nicht schweren und sehr häufig vorkommenden Gesetzesverletzungen. In vielen Bereichen sieht die Gesetzgebung keine strafrechtlichen Sanktionen vor. Als Mittel, um Verstöße zu ahnden und die Einhaltung des geltenden Rechts zu erzwingen, bleibt dann das Ordnungswidrigkeitenrecht und die Verhängung von Bußgeldern.

Info: Eine Ordnungswidrigkeit ist ein vorwerfbarer Verstoß gegen geltendes Recht, bei der als Sanktion keine strafrechtlichen Folgen vorgesehen sind. Stattdessen erfolgt eine Verwarnung oder ein Bußgeld.

Einer der wichtigsten Unterschiede zum Strafrecht:

  • Bei einer Straftat ist der Staat verpflichtet, zu ermitteln und ein Verfahren einzuleiten.
  • Bei einer Ordnungswidrigkeit muss zwar auch die Behörde dem Betroffenen die Tat nachwiesen, jedoch liegt es im Ermessen der Behörde, ob und wie sie im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten tätig wird.


So besteht die Möglichkeit, das Verfahren durch ein Verwarnungsgeld abzukürzen. Das ist besonders bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ein allgemein übliches Mittel.

Das Bußgeldverfahren lässt sich grob in drei Etappen aufteilen. Im Vorverfahren werden belastende und entlastende Tatbestände ermittelt. Dann folgt die Entscheidung der verantwortlichen Stelle über das weitere Vorgehen mit Einstellung des Verfahrens, Verwarnung oder Bußgeldbescheid.

Im Zwischenverfahren, das durch den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingeleitet wird, erfolgt eine behördeninterne Überprüfung der Angelegenheit. Zwar muss der Einspruch nicht begründet werden, jedoch kann dies helfen, die interne Überprüfung positiv zu beeinflussen.

Wird das Verfahren nicht eingestellt, gibt die Behörde das Verfahren an die Staatsanwaltschaft zum Zwecke der Eröffnung des Hauptverfahrens weiter. In eindeutigen Fällen kann ein Richter eine Entscheidung im Beschlussverfahren treffen. Der Betroffene kann dann durch einen Einspruch die Hauptverhandlung erzwingen.

Die Hauptverhandlung erfolgt vor dem zuständigen Amtsgericht. In der Hauptverhandlung wird der gesamte Sachverhalt noch einmal mündlich erörtert, insbesondere der Betroffene auf Zeugen und andere Beweismittel, wie Sachverständigen-Beweise angehört. Im Ergebnis dessen erfolgt der Urteilsspruch.

Als spezialisierte Rechtsanwälte im Bereich Ordnungswidrigkeitenrecht begleiten wir Sie in allen Instanzen des Bußgeldverfahrens.

Kontaktieren Sie Ihre Fachanwaltskanzlei für die Region Berlin und Brandenburg. Unsere spezialisierten Anwälte sind mit Niederlassungen in der Hauptstadt sowie in Ludwigsfelde und Königs Wusterhausen persönlich für Sie da und stehen Ihnen in sämtlichen Anliegen zum Thema Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrecht gern zur Verfügung.

Für den Ausgang eines Bußgeldverfahrens gibt es mehrere Möglichkeiten. Bei nicht ausreichender Beweislage oder Verfahrensmängeln muss das Verfahren eingestellt werden. Weniger gravierende Verstöße können mit einem Verwarnungsgeld bis 55 EUR geahndet werden. Damit wird das Verfahren ebenfalls beendet.

Wird ein Bußgeld verhängt, erreicht es je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit sehr unterschiedliche Höhen. Dazu können verschiedene Nebenfolgen kommen. Bekannteste Nebenfolgen sind das Fahrverbot und Untersagungen oder die Einziehung von Gegenständen.

Ihr Rechtsanwalt hilft Ihnen dabei, dem Führerscheinentzug zu entgehen und Bußgelder abzuwehren oder abzumildern.

Sichern Sie sich jetzt Ihre Rechtsberatung durch einen spezialisierten Anwalt im Bereich Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrecht!

Das klassische Anwendungsgebiet des Ordnungswidrigkeitenrechts ist der Straßenverkehr. Daneben drohen Bußgelder auch bei Verstößen in vielen anderen Rechtsgebieten. Vor allem im Wirtschaftsrecht können Bußgelder sehr empfindliche Höhen erreichen.

Ordnungswidrigkeiten & Bußgelder im Straßenverkehr

Verwarnungsgelder und Bußgelder bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung sind fast jedem Menschen bekannt, der aktiv am Verkehr teilnimmt. Der höchste Anteil betrifft ordnungswidriges Parken und Geschwindigkeitsübertretungen.

Diese Bußgelder dienen dazu, die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern und verhindern die Benachteiligung weniger geschützter Verkehrsteilnehmer. Auch der Fahrradverkehr wird zunehmend durch die Androhung und Verhängung von Bußgeldern reguliert.

Punkte und Fahrverbot – Ihr Rechtsanwalt hilft!

Grobe Verstöße im Straßenverkehr ziehen Folgen nach sich: Bußgeldzahlungen, Punkte im Fahreignungsregister (Verkehrssünderkartei) und Fahrverbote. Bei acht Punkten oder schweren Verstößen gegen die Straßen-Verkehrsordnung (StVO) droht der Fahrerlaubnisentzug. Die Neubeantragung ist oft nur mit positiver Beurteilung nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung möglich.

Ziel sollte es daher sein, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Punkte zu vermeiden. Hierbei hilft Ihnen ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Das ist öfter erfolgreich, als viele glauben: Ein spezialisierter Anwalt für Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsrecht findet auch in einem scheinbar einwandfreien Verfahren häufig noch Angriffspunkte. So ist ein Bescheid schon anfechtbar, wenn Daten nicht korrekt sind oder wenn Richtlinien für die Durchführung von Messungen nicht beachtet wurden.

Ihre Fachanwaltszentrum Bucksch | Zimmermann ist mit einem Team aus spezialisierten Rechtsanwälten in Ludwigsfelde für Sie da.

Das Bild zeigt einen Stau in einer Stadt mit einer langen Autoschlange und dient als Beitragsbild für die Seite zum Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Ordnungswidrigkeiten im Gewerberecht

Wer ein Gewerbe betreibt, muss verschiedene Pflichten erfüllen. Das beginnt mit der Anmeldung, die spätestens sechs Monate rückwirkend nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgen muss.

Für viele erlaubnispflichtige Gewerbe gelten besondere Voraussetzungen. Ohne Genehmigung drohen zum Teil hohe Sanktionen: zum Beispiel bis zu 5.000 EUR für unerlaubte Anlageberatung. Auch Verstöße gegen eine Gewerbeuntersagung fallen unter das Ordnungswidrigkeitenrecht.

Gewerbetreibende müssen je nach Art der Tätigkeit viele andere Rechtsgebiete beachten – von zollrechtlichen Vorschriften bis zum Umweltrecht. Deren Verletzung fällt ebenfalls oft in den Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts. Hier ist auch zu beachten, dass Bußgelder ab 200 € im Gewerbezentralregister erfasst werden und somit zur Beeinträchtigung der Zuverlässigkeit und damit Schwierigkeit bei der Gewerbeausübung führen können.

Das Bild zeigt eine gelbe Karte mit einem schwarzen Paragrafzeichen im Fokus und dient als Beitragsbild für die Seite zum Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten im Baurecht

Im Baurecht gibt es zahlreiche Verstöße, bei denen das Ordnungswidrigkeitenrecht zur Anwendung kommt. Typischen Anlässe sind

Ein Anwalt für Ordnungswidrigkeitenrecht und Baurecht kann für Bauherren ein sehr wichtiger Partner sein.

Das Bild zeigt einen Richterhammer und ein Design im Zusammenhang mit Bau- und Arbeitsrecht und dient als Beitragsbild für die Seite zum Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Ordnungs­widrig­keiten­recht und Bußgelder bei Unternehmen

Unternehmen sind als juristische Personen in Deutschland nicht straffähig. Bei Verletzungen von Gesetzen, die nicht wie zum Beispiel in Fällen von Betrug oder Untreue durch einzelne Personen sondern durch das Unternehmen als Körperschaft begangen werden, ist das Ordnungswidrigkeitenrecht die einzige Handhabe. Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, den Datenschutz oder gegen Umweltschutzbestimmungen können mit Bußgeldern in Höhe von mehreren Millionen Euro geahndet werden.

Das Bild zeigt einen Richterhammer auf Euro-Banknoten im Hintergrund und dient als Beitragsbild für die Seite zum Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Einspruch einlegen

Kompetenter Rechtsberatung durch spezialisierten Anwalt

Meist bedeutet ein Bußgeld oder Verwarnungsgeld, dass der Betroffene sich kurz ärgert, bezahlt und die Sache erledigt ist. Es kann aber auch zu hohen, finanziellen Belastungen oder gravierenden Nebenfolgen kommen. Dann lohnt sich ein Einspruch, um das Bußgeld zu mildern oder abzuwehren. Für ein optimales Vorgehen ist ein Rechtsanwalt für Ordnungswidrigkeitenrecht Ihr unverzichtbarer Partner.

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Wir helfen Ihnen gern!