Privates Baurecht

Rechtsberatung und -beistand im privaten Baurecht

Das Fachanwaltszentrum Bucksch | Zimmermann bietet Ihnen kompetente Rechtsberatung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt (Fachanwalt) im Bereich Baurecht. Als langjährig etablierte Rechtsanwaltskanzlei befassen wir uns mit sämtlichen Fragen rund um das private Baurecht.

Wir leisten die Beratung und Vertretung von Bauunternehmen, die als Auftraggeber und Auftragnehmer im gewerblichen und privaten Baubereich tätig sind.

Ebenso beraten und vertreten wir Bauherren, Architekten und Ingenieure im privaten und öffentlichen Bau sowie Gemeinden und Körperschaften öffentlichen Rechts.

Im privaten Baurecht prüfen und gestalten wir Bauverträge, bewerten Ansprüche z. B.

Sie können von uns eine realistische Einschätzung der Rechtslage und der Erfolgsaussichten Ihrer Problemfragen erwarten. Wir setzen Ihre Interessen außergerichtlich und in gerichtlichen Prozessen durch.

Im öffentlichen Baurecht begleiten wir Baugenehmigungsverfahren, Bauvorbescheidverfahren, wehren unrechtmäßige Bescheide von Baugenehmigungsbehörden ab und vertreten Bauherrn, Investoren und andere Grundstückeigentümer bei der Durchsetzung ihrer rechtlichen Ansprüche. Wir vertreten durch unsere Spezialisierung auch Gemeinden und Körperschaften öffentlichen Rechts.

Als Schnittstelle zwischen öffentlichem und privatem Baurecht prüfen und gestalten wir für Vorhabenträger und Rechtsnachfolger städtebauliche Verträge und Erschließungsverträge. Dabei erweist sich die hier vorliegende Kombination aus Fachanwalt für Baurecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht als förderlich.

Als Ansprechpartner im Bereich Baurecht steht Ihnen Rechtsanwalt Jörn Bucksch (Fachanwalt für Verwaltungsrecht) zur Verfügung.

Das Bild zeigt einen Bagger auf einer Baustelle und dient als Beitragsbild der Seite zum privaten Baurecht.

Ihr Ansprechpartner

Jörn Bucksch

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Informationen

Baurechtliche Beratung

Mit über 20 Jahren Erfahrung im baurechtlichen Bereich bieten wir umfassende rechtliche Unterstützung sowohl für Bauherren als auch für Bauunternehmen. Unsere Expertise erstreckt sich von außergerichtlichen Verhandlungen bis hin zur Vertretung vor Gericht. Erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen und wie wir Ihnen bei typischen Problemfeldern im Baurecht helfen können.

Aufgrund unserer über 20-jährigen Erfahrung im Bereich rechtlicher Streitigkeiten beim Bau kennen wir alle außergerichtlichen und gerichtlichen Problemfelder zwischen den Bauvertragsparteien.

Auch im Umgang mit Auseinandersetzungen bei der Bauplanung und der Bauüberwachung haben unsere Anwälte für Baurecht in den vergangenen Jahren reichlich Erfahrungen sammeln können, von denen unsere Mandanten profitieren.

Wie verhält man sich

  • bei Mängeln,
  • wenn das Bauunternehmen nicht mehr weiterbaut,
  • wenn Nachträge gestellt werden,
  • bei angezeigter Baubehinderung oder
  • wenn der Bauvertrag beendet werden soll?

Wir vertreten Bauunternehmen im Hochbau aus allen Gewerken, Generalbauunternehmen für Privat- und Gewerbebauten sowie Tiefbauunternehmen und Abrissunternehmen. Durch unsere über 20-jährige Erfahrung in allen Problemfeldern am Bau kennen wir sämtliche Streitigkeiten und die gerichtlichen und außergerichtlichen Lösungsmöglichkeiten.

Ihr Rechtsanwalt für Baurecht setzt Ihre offenen Forderungen durch und berät Sie bei

  • Streitigkeiten zu Mängeln,
  • allen Arten von Leistungsänderungen,
  • Mehrvergütungsansprüchen und Nachträgen,
  • der Auslegung des Bausolls, des Leistungsverzeichnisses und einzelner Vertragsklauseln,
  • einer Leistungsverweigerung wegen nicht gezahlter Abschlagsrechnung durch den Bauherrn,
  • Sicherheiten für den Werklohn, Gewährleistungsbürgschaft, Erfüllungsbürgschaft und Rückforderung von Bürgschaften,
  • Beendigung von Bauverträgen,
  • Bauablaufstörungen, Vertragsstrafen und Ausführungsfristen,
  • Verjährung von offenen Forderungen und Gewährleistungsansprüchen,
  • Streitigkeiten zum Aufmaß und geleisteten Mengen und Massen,
  • Streitigkeiten zur Abnahme,
  • Werklohn bei fehlendem Bauvertrag,
  • dem Umgang mit Schlussrechnungskürzungen,
  • Ansprüchen ohne Werkvertrag und fehlenden Preisabsprachen,
  • der Anpassung von Bauzeiten sowie bei
  • Preisgleitklauseln.

Der Planer und Bauüberwacher fungiert auf jeder Baustelle als zentraler Akteur des Geschehens. Als Fachanwaltskanzlei mit Niederlassungen in Berlin und Brandenburg vertreten wir Architektur- und Ingenieurbüros bei

  • behaupteten Planungsmängeln,
  • den immer schärfer werdenden Anforderungen an die Bauüberwachung, z. B. in feuchtigkeitsrelevanten Baubereichen,
  • dem Umgang mit Leistungsänderungen,
  • der Durchsetzung von Honoraransprüchen z. B. nach Leistungsänderungen oder der sich verändernden HOAI,
  • der Durchsetzung von Urheberrechten des Architekten,
  • Fragen der Haftungsverteilung zwischen Planer, Bauunternehmen und Bauherrn sowie zu weiteren Streitfragen im Baurecht und Architektenrecht.


Auch im Bereich von Streitigkeiten über das Honorar insgesamt, über vereinbarte Mindestsätze und über die Honorarzone stehen wir Ihnen als versierte und langjährig erfahrene Rechtsanwälte zur Seite. Wir arbeiten mit Fingerspitzengefühl und Nachdruck.

Kontaktieren Sie jetzt Ihren Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht!

Rechtsfragen beim Bau

Häufige Fragen im Zusammenhang mit dem Baurecht sind zudem:

Diese und weitere Fragen zum Baurecht beantworten wir Ihnen gern im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgesprächs.

Das Dezernat Baurecht betreut Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Jörn Bucksch.

Das Bild zeigt einen Bauarbeiterhand beim Verlegen von Ziegeln für eine Mauer. Es dient als Beitragsbild der Seite zum privaten Baurecht.