Bau-Turbo – Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung am 30.10.2025 in Kraft getreten – die Zulässigkeit von Bauvorhaben, Umbauten, Ausbauten u.a. im bisherigen Außenbereich und im beplanten und unbeplanten Innenbereich soll erweitert werden
Widerruf von Bauverträgen (Az. EUGH C- 381/25)
Kündigung des Auftraggebers wegen Mängeln unwirksam