Bootsrecht

Ihr Partner für rechtliche Belange auf dem Wasser

Schaut man sich auf den Seen in Deutschland, aber auch auf den internationalen Meeren um, stellt man schnell fest, dass es immer mehr Boote und Yachten auf diesen Gewässern gibt. Leider führt dies dazu, dass es auch immer öfter zu Konflikten und Unfällen auf dem Wasser kommt. Da für Wasserfahrzeuge, also in der Regel Segelboote, Motorboote und letztlich auch Yachten spezielle gesetzliche Regelungen und internationale Übereinkommen , wie zum Beispiel die Kollisionsverhütungsregeln (KVR) gelten, ist es wichtig im Falle eines Falles seine entsprechenden Rechte und Pflichten zu kennen. Dies gilt nicht nur gegenüber dem Gegner, sondern oft auch gegenüber der eigenen Versicherung, da für die Regulierung oft entscheidend ist, ob man nur leicht fahrlässig, oder sogar grob fahrlässig gehandelt hat. Wenn Vorsatz unterstellt wird, wird es noch kritischer.

Da Rechtsanwalt Zimmermann nicht nur Jurist, sondern auch begeisterter Segler und Wassersportler ist, kennt er neben der grauen Theorie auch die Praxis und kann sich daher sehr gut in das Problem hineinversetzen und entsprechend argumentieren.

Leider geht es beim Wassersport, wenn mal etwas schiefgeht, aber auch nicht nur um die Auseinandersetzung mit dem Geschädigten, oder dem Schädiger, sondern oft auch um die Verletzung eines Crew-Mitgliedes. Typische Konstellationen sind hier der umschlagende Großbaum, der ein Crew-Mitglied trifft oder eingeklemmte Finger bei der Leinenbedienung. Hat hier der Steuermann oder der Skipper etwas falsch gemacht und haftet er daher gegenüber dem Verletzten oder war nur das Crew-Mitglied unvorsichtig? Aber auch hier taucht dann die Frage auf, hat der Skipper vorher das z.B. unerfahrene Crew-Mitglied ausreichend belehrt oder haftet er aus dem Belehrungsfehler heraus? Hier ist die Crew gut beraten, welche im Vorfeld einen entsprechenden Crew-Vertrag mit Haftungsausschlussklauseln vereinbart hat. Aber auch hier gibt es viel zu beachten. So können bestimmte Haftungen nicht und manche nur im begrenzten Umfang ausgeschlossen werden.

Viele sind der Auffassung, das brauchen wir nicht, das klären wir unter uns. Das mag sogar so sein, solange alle überleben. Was ist aber, wenn ein Crew-Mitglied über Bord geht und stirbt. Plötzlich tauchen die Angehörigen auf, welche Ansprüche geltend machen könnten. Oder eine Versicherung reguliert und macht dann Regressansprüche aus übergegangenem Recht geltend. Dies kann z.B. auch schon bei einer Berufsunfähigkeit und der regulierenden Versicherung geschehen. Ohne oder mit schlechtem Crew-Vertrag kann es dann doch schnell kritisch werden.

In den letzten Jahren ist es daher aus gutem Grund üblich geworden, eine Skipper-Haftpflicht-Versicherung abzuschießen, welche für die Ansprüche der Crewmitglieder untereinander greifen sollte. Hier ist es dann aber z.B. wichtig, ob diese auch grobe Fahrlässigkeit umfasst. Tut sie dies nicht, muss entweder der Versicherung oder dem Richter klargemacht werden, dass das Fehlverhalten nicht grob fahrlässig war. Hier haben wir auch den nötigen Praxisbezug, um eine überzeugende Argumentation aufzubauen.

Der Wassersport ist aber auch strafrechtlich kein Freiraum. Bereits das Dingi mit kleinem Außenborder ist ein Kraftfahrzeug, sodass zu viel Alkohol oder Drogen den Staatsanwalt auf den Plan rufen. Auch jede Verletzung eines Crewmitgliedes oder eines Dritten wirft die Frage der fahrlässigen Körperverletzung auf. Ebenso ist der Kratzer beim Anlegemanöver bei der Nachbaryacht eine strafbare Sachbeschädigung. Es ist daher wichtig, dem Staatsanwalt oder Richter die Besonderheiten des Wassersportes, z.B. die unvorhersehbare Windböe, hinreichend zu veranschaulichen, um eine Strafe zu vermeiden oder jedenfalls weitestgehend zu reduzieren. Auch hier können wir sie aufgrund unserer Erfahrungen aus dem Verkehrsrecht und der Praxis des Wassersports optimal vertreten.

Ein weiterer Bereich, welcher Besonderheiten aufweist, ist alles um den Bootskauf. Solange das Boot in Deutschland gekauft wird und ein handschriftlicher Kaufvertrag geschlossen wird, ist alles noch relativ normal, da deutsches Recht uneingeschränkt gilt. Was ist aber, wenn das Boot oder die Yacht im Ausland gekauft wird oder ein Makler eingeschaltet ist. Hier wird es schnell unübersichtlich. Welches Recht liegt dann dem Vertrag zugrunde und welches Gericht ist zuständig. Daher ist es besonders wichtig, dass die Verträge im Vorfeld geprüft werden. Sicherlich kann man nicht den oft vorgegebenen Vertrag umfassend ändern, aber man sollte die Risiken kennen oder sich dann wenigstens wichtige Punkte zusichern lassen.  Ist der Verkäufer nicht mehr zu greifen, kommt manchmal auch eine Haftung des Maklers in Betracht, sodass man sich nicht mit dem ausländischen Verkäufer auseinandersetzen muss.

Das Bild zeigt ein Steuerrad auf einer Yacht und dient als Beitragsbild der Seite Bootsrecht.

Ihr Ansprechpartner

Markus Zimmermann

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht