Transport- und Speditionsrecht

Als Fachanwaltskanzlei für Transport- und Speditionsrecht sind wir in Ludwigsfelde für Sie da!

Vielen Unternehmern aber auch Privatpersonen ist oft nicht bekannt, wie stark das Transportrecht das tägliche Leben tangiert. Das Transportrecht zeichnet sich aber gerade durch sehr viele Fristen und formale Anforderungen aus. Werden diese nicht eingehalten, drohen erhebliche Verluste, da Schadensersatzansprüche nicht mehr durchgesetzt werden können. Hier kann Sie Herr Rechtsanwalt Markus Zimmermann als Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht umfassend unterstützen.

Da heutzutage die überwiegende Zahl der Transporte internationalen Charakter haben, gilt es natürlich auch, das internationale Recht zu nutzen und zu berücksichtigen.

Auch zu den Fragen des Speditions-, Lager- und Logistikrechts beraten wir Sie gern. Entscheidend und oft verkannt ist beispielsweise die Frage, wie statisch der Logistikvertrag sein soll oder darf.

Das Transport- und Speditionsrecht ist seit dem Transportrechtsreformgesetz von 1998 im Handelsgesetzbuch §§407 bis 475 h zusammengefasst. Es reglementiert Bestimmungen rund um die Beförderung von Gütern, dabei muss zwischen dem nationalen und grenzüberschreitenden Transport unterschieden werden. Das nationale Transportrecht ist im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt, das internationale Transportrecht im „Convention relative au contrat de transport international de marchandies par route“ (CMR). Das Transport- und Speditionsrecht regelt die Beziehungen zwischen Versendern, Empfängern und den Personen, die für den Transport zuständig sind.

Besonders wichtig sind Themen wie

  • die Ladungssicherung,
  • die Gefahrenabwehr im Straßenverkehr und
  • die Frage der Haftung.


Darüber hinaus sind im Frachtrecht die Rechtsbeziehungen zwischen dem Versender, der Spedition und dem Frachtführer festgelegt.

Im Transportrecht und Speditionsrecht gibt es eine Reihe unterschiedlicher Vertragsarten.

  • Der im HGB definierte Frachtvertrag regelt die Pflicht des Frachtführers zur Güterbeförderung und ist eine besondere Form eines Werkvertrags.
  • Der Speditionsvertrag geht über den Frachtvertrag hinaus. Der Spediteur muss nicht nur den Transportvertrag schließen, sondern alle für den Transport notwendigen Angelegenheiten wie Zoll, Versicherung u. s. w. besorgen
  • Ein multimodaler Vertrag liegt vor, wenn die Güter auf Teilstrecken mit verschiedenen Beförderungsmitteln transportiert werden.
  • Ein Umzugsvertrag wird geschlossen, wenn es sich beim Warentransport um Möbel handelt. Der Frachtführer ist dann verpflichtet, die Möbel zu be- und entladen.
  • Ein Lagervertrag wird zwischen dem Einlagerer und Lagerhalter geschlossen.


Bei Rechtsstreitigkeiten hilft Ihnen ein Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht weiter.

Das Bild zeigt einen Lastwagen, der mit Fracht für den Transport beladen wird, und dient als Beitragsbild der Seite zum Transport- und Speditionsrecht.
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Transportrechtliche Haftung

Aufgaben und Haftungen der Beteiligten

Im Transportrecht stellt sich regelmäßig die Frage, wer für einen Transportschaden oder einen Lieferverzug haftet. Meist ist der Spediteur der zentrale Unternehmer, weitere beteiligte Personen sind der Frachtführer und der Lagerhalter.

Der Spediteur organisiert den Transport und schließt den Speditionsvertrag mit dem Versender, oft auch Eigentümer der Ware, ab. Er wählt das Beförderungsmittel, den Beförderungsweg und das als Frachtführer agierende Unternehmen aus. Transportiert der Spediteur die Güter aufgrund des sogenannten Selbsteintrittsrechts selbst, agiert dieser zusätzlich als Frachtführer. Ist die Lagerung erforderlich, bestimmt der Spediteur auch den Lagerhalter.

In der Obhut des Spediteurs beschädigte oder verlorene Waren muss dieser ersetzen und haftet für Schäden. Die Haftung ist in der Regel in der Höhe begrenzt und bemisst sich nach den Sonderziehungsrechten (SZR) pro Kilogramm. Bei Leichtfertigkeit oder Vorsatz haftet der Spediteur uneingeschränkt.

Haben Sie Fragen hierzu? Rechtsanwalt Markus Zimmermann ist als ausgewiesener Fachanwalt dieses Bereichs auf das Transport- und Speditionsrecht spezialisiert und berät Sie gern.

Kontaktieren Sie uns jetzt für einen Beratungstermin in Ihrer Fachanwaltskanzlei Bucksch | Zimmermann!

Wir sind in Ludwigsfelde für Sie da.

Der Frachtführer liefert die Waren auf der Straße, der Schiene, auf dem Wasser oder in der Luft zum Empfänger. Vertragspartner ist der Absender. Aber auch dem Empfänger können unmittelbar Rechte gegen den Frachtführer zustehen. Bei grenzüberschreitenden Beförderungen sind internationale Übereinkommen zu berücksichtigen. Der Frachtführer kann einen Frachtbrief verlangen, der den Frachtvertrag dokumentiert und als Beweispapier dient. Aufgrund der Forderung aus dem Frachtvertrag hat der Frachtführer ein Pfandrecht am zu transportierenden Gut.

Der Fahrer ist ab der Übernahme der Güter bis zur Übergabe haftbar. Er haftet für Schäden während der Beförderung oder bei Verlust. Diese Obhutshaftung ist verschuldensunabhängig, deshalb in ihrer Höhe aber auch begrenzt. Auch bei Überschreitung der Lieferfrist haftet der Frachtführer, da es sich dabei um eine Pflichtverletzung handelt. Bei Verspätung liegt die Haftung des Frachtführers in der Regel beim dreifachen Frachtpreis.

Es gibt Einschränkung, wenn das Verhalten des Versenders oder Empfängers bei der Schadensverursachung eine Rolle spielen. Ein Haftungsausschluss gilt zum Beispiel, wenn der Absender die Ware ungenügend verpackt hat. Nicht vermeidbare Situationen wie Verkehrsunfälle können die Haftung beschränken oder ausschließen. Dies gilt allerdings nicht bei selbstverschuldeten Unfällen oder Verzögerungen, etwa aufgrund des Befahrens einer zu schwachen oder zu niedrigen Brücke, da dies der Frachtführer vorher prüfen muss.

Weitere Informationen zu Thema Frachthaftung und Antworten auf Ihre individuelle Haftungssituation erhalten Sie von unserem Fachanwalt für Speditions- und Transportrecht, Herrn RA Zimmermann.

Der Lagerhalter ist für die Verwahrung lagerfähiger Gegenstände zuständig und haftet für die Güter in seiner Obhut. Seine Haftung gilt für die Zeit zwischen der Übernahme und der Auslieferung (außer der Schaden ist unverschuldet). Es wird zwischen Einzel- und Sammellagerung unterschieden. Bei der Sammellagerung kann der Lagerhalter mit Einverständnis des Eigentümers die Güter mit gleichartigen Objekten vermischen.

Im Transportwesen ist eine schadlose, vollständige und pünktliche Lieferung von elementarer Bedeutung. Logistik und Warentransport gehen jedoch mit Risiken einher, die nicht selten zu rechtlichen Problemen führen können. Genau hier kann Ihnen ein Anwalt für Transport- und Speditionsrecht weiterhelfen.

Das Bild zeigt gebrauchte Lastwagen zum Verkauf und dient als Beitragsbild der Seite zum Transport- und Speditionsrecht.

Was ist ein Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht?

In Deutschland gibt es den Titel zum Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht erst seit 2006. Im Vergleich zu anderen Fachanwaltsgebieten gibt es nur sehr wenige Rechtsanwälte mit dieser Spezialisierung.

Der Rechtsanwalt für Transport- und Speditionsrecht muss für den Erwerb des Titels fachliche Kenntnisse nach § 14 g der Fachanwaltsordnung vorweisen, zusätzlich ist nach § 5 Abs. 1 lit.n FAO eine Mindestanzahl bearbeiteter Fälle erforderlich. Das besondere Wissen umfasst folgende Bereiche:

Das Bild zeigt einen stark beschädigten Lieferwagen, der als wirtschaftliches Fahrzeug ausfällt, und dient als Beitragsbild der Seite zum Transport- und Speditionsrecht.

Welche Aufgaben hat ein Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht?

Ihr im Transportrecht tätiger Rechtsanwalt setzt sich mit möglichen Rechtsproblematiken auseinander, die auch weitere Rechtsgebiete betreffen können. Schadensersatzklagen aufgrund von Warenverlust, Transportschäden oder verspäteten Lieferungen machen einen Großteil der Fälle aus. Auch die allgemeine Rechtsberatung zu Transportversicherungen gehört zu seinen Tätigkeiten. Zu den zusätzlichen Rechtsgebieten und damit einhergehenden Aufgaben zählen auch:

Weitere Aufgaben Ihres Anwalts für Transport- und Speditionsrecht können auch das Zollrecht und das Steuerrecht betreffen.

Ihr Fachanwalt kann Sie zusätzlich bei der Unternehmensgründung einer Spedition unterstützen und die rechtlichen Rahmenbedingungen regeln.

Der Rechtsanwalt berät Transportunternehmen, Versender, Versicherungsmakler und gegebenenfalls auch die Empfänger der Waren. Er erstellt und prüft Speditions- und Logistikverträge und übernimmt die Verteidigung bei Verstößen, zum Beispiel zu Zollvorschriften, Mautgesetzen, Lenk- und Ruhezeiten sowie Verkehrssteuern.

Wir übernehmen für Sie unter anderem folgende Aufgaben:

Das Fachanwaltszentrum Bucksch | Zimmermann in Ludwigsfelde bietet Ihnen kompetente Rechtsberatung: Unser Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht berät mittelständische Unternehmen, Konzerne, Spediteure und auch Luftfrachtführer umfänglich und kompetent zu allen Bereichen des nationalen und internationalen Transportrechts.