Verkehrsrecht

Kompetente Unterstützung in allen Belangen des Verkehrsrechts

In unserer mobilen Gesellschaft sind Verkehrsunfälle alltäglich. Als Fachanwälte für Verkehrsrecht bieten wir rasche und zuverlässige Hilfe bei der Schadensregulierung, Sach- und Personenschäden sowie Führerscheinangelegenheiten. Vertrauen Sie unserer Erfahrung und kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung.

Leider gehört zu unserer mobilen Gesellschaft auch der Verkehrsunfall zum täglichen Risiko, mit dem wir leben müssen. Umso wichtiger ist es, im Schadensfall von Anfang an die richtigen Schritte einzuleiten, um schnellstmöglich eine Regulierung zu erreichen.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht hat sich Rechtsanwalt Markus Zimmermann auf dieses Gebiet spezialisiert. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung können wir Ihre Erfolgsaussichten schnell und zuverlässig einschätzen. Auch leiten wir umgehend die erforderlichen Schritte ein, sodass der Schaden so schnell wie möglich reguliert wird.

Sofern Sie den Unfall nicht selbst verursacht haben, tragen Sie auch kein Kostenrisiko, da die Gegenseite im Rahmen der Schadensregulierung die Anwaltskosten trägt. Im Falle einer Teilschuld reduziert sich Ihr Kostenrisiko erheblich, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Da wir Ihnen aber von Anfang an Ihre Erfolgsaussichten verständlich darstellen, können Sie auch ohne Rechtsschutzversicherung zu jeder Zeit einschätzen, ob und wie Sie weiter vorgehen wollen.

Durch unsere Zusammenarbeit mit Kfz-Sachverständigen ist eine zeitnahe Erstellung von Schadensgutachten mit entsprechender Weiterleitung sichergestellt.

Gerne steht Ihnen das Fachanwaltszentrum Bucksch | Zimmermann in Ludwigsfelde für ein kurzfristiges Beratungsgespräch zur Verfügung.

Leider führen Unfälle oft zu Verletzungen, z. T. auch zu dauerhaften Schäden, mit denen das Unfallopfer in Zukunft leben muss. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, für Sie ein angemessenes Schmerzensgeld durchzusetzen und die Belastung für Sie so gering wie möglich zu halten.

Bei langfristigen Erkrankungen unterstützen wir Sie ebenfalls bei allen Fragen zum Haushaltsführungsschaden und zum Verdienstausfallschaden.

Sollte Ihnen ein Dauerschaden entstanden sein, stellt sich die Frage, wie Ihre Schadensersatzansprüche für die Zukunft gesichert werden. Hier können Sie sich auf die langjährige Erfahrung unseres Fachanwalts für Verkehrsrecht, Herrn Rechtsanwalt Zimmermann, verlassen.

Herr RA Zimmermann berät Sie beispielsweise zu der Frage, ob Sie sich im Schadensfall mit einer Einmalzahlung der Versicherung zufriedengeben sollten oder ob laufende monatliche Entschädigungszahlungen sinnvoller sind.

Bei Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen handelt es sich um Massenverfahren, bei denen die Behörden und Gerichte oft nur standardisiert vorgehen. Umso wichtiger ist es hier alle Nuancen zu kennen, auf die es ankommt. Nur dann kann eine Abwendung der Geldbuße, des Fahrverbotes oder der Strafe erreicht werden.

So arbeitet zum Beispiel jeder Blitzer nach einem anderen technischen Prinzip. Dies hat für jeden Messvorgang andere Anforderungen zur Folge. Da nach der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, dass jedes Messergebnis korrekt ist, wenn die Anforderungen des standardisierten Messverfahrens eingehalten wurden, gilt es also hier die Missstände herauszuarbeiten. Nur so besteht eine Chance, den Bußgeldbescheid abzuändern oder abzuwenden.

In Verkehrsstrafsachen, wie den Klassikern der Unfallflucht und der Alkoholfahrt, stellt Herr Rechtsanwalt Markus Zimmermann aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung im Verkehrsrecht sicher, dass alle Umstände zu Ihren Gunsten berücksichtigt werden – sei es aus technischer Sicht oder in verfahrensrechtlichen Fragen. Dies bedeutet nicht immer den Freispruch, garantiert aber, dass das Strafmaß den persönlichen Bedingungen gerecht wird.

Lassen Sie sich bei Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen von einem spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht unterstützen.

Der Führerschein, richtiger ‚die Fahrerlaubnis‘, ist nicht nur ein Aspekt der persönlichen Freiheit, sondern oft auch mit der beruflichen Existenz verbunden.

Möchte die Fahrerlaubnisbehörde Ihre Fahrerlaubnis einziehen oder diese nach einer Entziehung durch das Strafgericht nicht wieder erteilen, so können wir Ihnen dank unserer langjährigen Erfahrung im Verkehrsrecht in vielen Fällen weiterhelfen.

Als spezialisierte Rechtsanwälte für das Verkehrsrecht haben wir schon häufig erreicht, dass statt der Entziehung der Fahrerlaubnis zunächst die Eignung überprüft wurde, also eine MPU (medizinisch psychologische Untersuchung) erfolgte. Die MPU selbst ist dabei leider nur in seltenen  Fällen vermeidbar, da dem Behördenhandeln in der Regel ein erheblicher Verkehrsverstoß zu Grunde liegt.

Bei der sachgerechten Vorbereitung auf die MPU unterstützen wir Sie ebenfalls. Als erfahrene Strafverteidiger mit Spezialisierung im Verkehrsrecht wissen wir, worauf es ankommt. Die Mehrzahl unserer Mandanten konnte in der Vergangenheit ihre MPU erfolgreich bestehen. Hierbei gilt es, rechtzeitig aktiv zu werden, um eventuell erforderliche Abstinenznachweise frühzeitig zu erbringen.

Auch für das Neuerteilungsverfahren der Fahrerlaubnis gilt: Sie sollten mit Unterstützung Ihres Fachanwalts für Verkehrsrecht rechtzeitig mit der Behörde in Kontakt treten, damit gegebenenfalls die Anforderungen der Behörde noch so pünktlich überprüft werden können, dass alle Fragen vor Ablauf der Sperrfrist geklärt sind.

Haben Sie Fragen zum Thema MPU und Neuerteilungsverfahren? Dann nutzen Sie die Möglichkeit einer unverbindlichen Erstberatung durch Rechtsanwalt Markus Zimmermann, unseren Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Das Versicherungsrecht ist eng mit dem Verkehrsrecht verbunden, da letztlich jeder Unfallschaden die Versicherung involviert. Aus diesem Grund hat sich Rechtsanwalt Zimmermann zu den Fragen des Versicherungsrechtes, wie zum Beispiel der Kaskoversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung als auch Sachversicherung und Transportversicherung spezialisiert.

Versicherungsunternehmen werden oft als Goliat empfunden, gegen den David keine Chance hat. Dies ist allerdings nicht unbedingt wahr. Denn wer die Feinheiten des Versicherungsrechtes kennt, insbesondere wie Versicherungsbedingungen auszulegen oder anzuwenden sind, hat in der Regel sehr gute Chancen im Rechtsstreit mit der Versicherung: Über die vergangenen Jahre hat sich eine umfassende Rechtsprechung entwickelt, die oft zugunsten des Versicherungsnehmers entscheidet.

Naturgemäß offenbaren sich die Probleme erst im Leistungsfall. Hier gibt es dann schnell Streit, ob vor- oder nachvertragliche Anzeigepflichten verletzt wurden oder Obliegenheitsverstöße begangen wurden. Selbst wenn es dazu kam, ist die zweite zwingend zu klärende Frage, ob dies leicht fahrlässig, grob fahrlässig oder gar vorsätzlich erfolgte. All diese Stellschrauben haben unmittelbaren Einfluss auf die Leistungshöhe.

Verkehrsrecht, Unfallversicherung & Berufsunfähigkeitsversicherung

Ein weiterer und oft unterschätzter Punkt ist, was alles im Sinne der Unfallversicherung als Unfall anzusehen ist. Dies ist nicht nur der Verkehrsunfall, sondern z. T. auch der Sturz über das liegengebliebene Spielzeug oder das Umknicken aufgrund einer unerwarteten Unebenheit.

In der Berufsunfähigkeitsversicherung ist einer der Hauptstreitpunkte, ob die (beispielsweise durch einen Verkehrsunfall verursachte) Krankheit tatsächlich auch zur Berufsunfähigkeit führt. Hier arbeiten unsere Rechtsanwälte eng mit Ihrem Arzt zusammen und legen das Augenmerk auf die richtige Beweislastverteilung. So vermeiden wir kostenintensive Gutachten und setzten Ihren Rechtsanspruch gegenüber der Versicherung schnellstmöglich durch.

Man sollte meinen, dass für einen Autokauf das gleiche Recht wie für den Waschmaschinenkauf gilt. Streng genommen ist dies auch so. Da das Auto jedoch ‚des Deutschen liebstes Kind‘ ist, hat sich zum Autokauf eine derart umfassende Rechtsprechung entwickelt, dass man damit ganze Bücherregale füllen könnte. Es ist schon als Spezialmaterie zu bezeichnen. Nur wer diese kennt, schätzt verlässlich ein, ob tatsächlich ein Mangel, eine Garantieverletzung oder eine Zusicherung gegeben ist und somit eine Rechtsverfolgung Sinn macht.

So wird oft verkannt, was u. a. die folgenden Formulierungen bedeuten:

  • ‚TÜV neu‘
  • ‚unfallfrei laut Vorbesitzer‘
  • ‚Bastlerfahrzeug‘
  • ‚Kilometerangaben differieren‘

Ein weiterer Klassiker: Im Internet ist das Kfz als ‚Modell XY‘ beschrieben, im Kaufvertrag fehlt jedoch diese Angabe und tatsächlich handelt es sich um das ‚Modell YZ‘.

Wurde das Auto geleast oder finanziert, stellt sich zudem die Frage: Wer ist tatsächlich Rechteinhaber? Denn beim Leasing steht das Auto im Eigentum der Leasinggesellschaft. Bei der Finanzierung wird das Auto in der Regel an die Bank sicherungsübereignet. Meist enthalten die Verträge hierzu spezielle Ermächtigungen. Gleichwohl gilt auch hier, diese zu kennen. Laufen die Verträge aus, folgt meist die Frage des Restwertes bzw. des Abzuges für Schäden. Auch hier ist es wichtig, den Unterschied zwischen Gebrauchsspur und überdurchschnittlicher Abnutzung zu kennen, um nicht zu hohe Abzüge hinnehmen zu müssen.

Haben Sie spezifische Fragen zum Thema Verkehrsrecht? Wird Ihnen eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorgeworfen? Sollen Sie Ihren Führerschein abgeben? Dann kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung. Herr Zimmermann ist Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht und steht Ihnen mit Kompetenz und langjähriger Erfahrung beiseite.

Das Bild zeigt eine Geschwindigkeitsüberwachungskamera und dient als Beitragsbild der Seite zum Verkehrsrecht.

Ihr Ansprechpartner

Markus Zimmermann

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht

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