Versicherungs­recht

Expertise und Durchsetzung für Versicherungsnehmer

Versicherungsrecht regelt die vertraglichen Beziehungen zwischen privaten Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern. Davon sind zum Beispiel umfasst: private Unfallversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Reiseversicherungen, Rechtsschutzversicherungen, Lebensversicherungen, private Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherungen oder Versicherungen von Sachen (z.B.: Gebäuden oder KfZ). Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen bei der Vertretung von Versicherungsnehmern, insbesondere bei der Durchsetzung von Leistungen gegenüber dem Versicherer.

Wir versuchen Ihre Ansprüche zunächst kostengünstig außergerichtlich oder auch beim Ombudsmann durchzusetzen. Häufig ist die Durchsetzung aber auch nur im gerichtlichen Verfahren erfolgreich, da Versicherer berechtigte Leistungen manchmal hartnäckig verweigern.

Das Bild zeigt ein Konzept der Einlagensicherung und Garantiebedingungen für Investitionen, mit dem Ziel, Geld zu sparen, einen Teil des Kapitals zu behalten, finanzielle Entlastung zu erreichen und Misserfolge zu vermeiden. Es dient als Beitragsbild der Seite zum Versicherungsrecht.