Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Als Fachanwälte für Verwaltungsrecht sind wir in Ludwigsfelde für Sie da.

Wir vertreten und beraten

Durch Mandate von grundlegender Bedeutung sind wir durch den bearbeitenden Rechtsanwalt Jörn Bucksch als Fachanwalt für Verwaltungsrecht stetig Prozessbevollmächtigte vor dem Bundesverwaltungsgericht mit einigen richtungsweisend erstrittenen Entscheidungen.

Als ersten Ansprechpartner wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Jörn Bucksch.

Das Bild zeigt eine Luxus-Hotelempfangshalle und ein Büro mit einem dekorativen Regal und dient als Beitragsbild der Seite zum Verwaltungsrecht.

Ihr Ansprechpartner

Jörn Bucksch

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

FAQ

Verwaltungs- & Verwaltungsprozessrecht

Das Verwaltungsrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und befasst sich mit dem Recht der Staatsverwaltung der Länder und dem Bund. Es geht im Wesentlichen um die Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern und anderen Rechtssubjekten und dem Staat (Bund, Länder, Landkreise, Gemeinden, Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts). Zusätzlich regelt das Verwaltungsrecht die Funktionsweise der öffentlichen Verwaltung und das Verhältnis der einzelnen Institutionen zueinander. Das Verwaltungsrecht ist ein Recht der Exekutive und beinhaltet sämtliche Rechtsnormen für

  • Verwaltungstätigkeiten,
  • Verwaltungsverfahren und
  • Verwaltungsorganisationen.


Überdies bietet dieses Rechtsgebiet den Bürgern und privaten Rechtssubjekten einen Rechtsschutz gegenüber den Handlungen des Staates. In Deutschland wird zwischen dem allgemeinen Verwaltungsrecht und dem besonderen Verwaltungsrecht unterschieden.

Das allgemeine Verwaltungsrecht

Zum allgemeinen Verwaltungsrecht gehören das

  • Verwaltungsvollstreckungsrecht,
  • das Verwaltungsverfahrensrecht,
  • das Verwaltungsprozessrecht,
  • das Verwaltungszustellungsrecht und
  • das Gebührenrecht.


Es regelt die behördlichen Vorgehensweisen und Entscheidungsprozesse und befasst sich mit den einzelnen Institutionen. Das allgemeine Verwaltungsrecht ist für die Verwaltung der Bundesbehörden im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) geregelt. Es ist unabhängig von einzelnen Sachgebieten und stellt vielmehr Normen für den Prozess der Verwaltung und das Verfahren auf.

Das besondere Verwaltungsrecht

Zum besonderen Verfahrensrecht zählen unter anderem das Baurecht, Gewerberecht, Kommunalrecht, Asylrecht, Umweltrecht, Energierecht, Naturschutzrecht, Denkmalschutzrecht und das Brandschutzrecht. Es umfasst Sondergebiete des Verwaltungsrechts.

Das besondere Verwaltungsrecht baut auf dem allgemeinen Verwaltungsrecht auf, modifiziert oder ergänzt dieses und ist auf die Anforderungen bestimmter Verwaltungsaufgaben zugeschnitten. Landes- und Bundesgesetze regeln das besondere Verfahrensrecht. Themen wie das Umweltrecht werden meist auf Bundesebene behandelt. Auf Landesebene werden Themen wie das Kommunalrecht und das Gefahrenabwehrrecht geregelt. Darüber hinaus überlagert das europäische Recht in vielen Bereichen das besondere Verwaltungsrecht und beeinflusst die Regelungen.

Hinweis: Für beide Bereiche des Verwaltungsrechts gilt, dass der Staat nicht fehlerhaft und nicht willkürlich handeln darf. Die Rechte der Bürger sind immer zu wahren. Zudem haftet der Staat für Fehler seiner Beamten und Angestellten. In der Folge haben geschädigte Bürger Anspruch auf Schadensersatz. Bei rechtlichen Problemen in diesem Bereich hilft Ihnen ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

Der Rechtsschutz gegenüber der Verwaltung ist im Verwaltungsprozessrecht geregelt. Das Rechtsgebiet befasst sich mit Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht. Die Gesetze stehen größtenteils in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).

Die Grundsätze des Verwaltungsrechts

Das Verwaltungsrecht folgt folgenden Grundsätzen:

  • Der Grundsatz vom Vorrang des Gesetzes legt fest, dass das Handeln des Staates nie gegen geltende Gesetze verstoßen darf.
  • Der Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes besagt, dass die Exekutive nur mit gesetzlicher Ermächtigung in die Rechte der Bürger eingreifen darf.
  • Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bedeutet, dass Verwaltungen keine Maßnahmen zum Nachteil der Bürger durchführen dürfen, die nicht im Verhältnis zum erstrebten Zweck stehen.


Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Deutschland gilt als Weltmeister der Verwaltung, so kommt es nicht von ungefähr, dass die Fachanwaltschaft Verwaltungsrecht gemeinsam mit der Fachanwaltschaft Steuerrecht diejenigen mit der längsten Tradition sind. Anwälte können bereits seit 1960 Fachanwalt für Verwaltungsrecht werden.

Das Verwaltungsrecht ist ein komplexes Rechtsfeld. Ihr Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht muss sich dafür in zahlreichen Rechtsgebieten auskennen, um zwischen Bürgern und Behörden oder Ämtern zu vermitteln. Zu den verwandten Gebieten gehören unter anderem das Baurecht, Brandschutzrecht, das Energierecht, das Gewerberecht, das Hochschulrecht und das Umweltrecht.

Die Qualifikation eines Fachanwalts für Verwaltungsrecht beruht auf besonderen Kenntnissen in den Bereichen des allgemeinen Verwaltungsrechts, des besonderen Verwaltungsrechts, des Verfahrensrechts und des Rechts der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistung. In diesen Bereichen muss der im Verwaltungsrecht spezialisierte Rechtsanwalt besonders bewandert sein und sehr viele gerichtliche und außergerichtliche Fälle vorweisen sowie gesonderte Prüfungen ablegen.

Schutz vor den Handlungen der Verwaltung

Die Regelungen des Verwaltungsrechts stehen den Grundrechten im Grundgesetz gegenüber. Die Befugnisse und Verfahren der Verwaltung sollten sicherstellen, dass der Staat nicht willkürlich in das Leben der Bürger eingreifen kann.

Bei Problemen bietet das Verwaltungsrecht den Bürgern die nötigen Abwehrmöglichkeiten. Bevor der Gang zum Verwaltungsgericht erfolgt, müssen Sie in der Regel erst gegen den als unrechtmäßig empfundenen Akt der Verwaltung erfolglos Widerspruch eingelegt haben.

Bei Fragen zum Thema Verwaltungsrecht und eventuellen Prozessabläufen hilft Ihnen Ihr Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Herr RA Jörn Bucksch, gern weiter.

Wichtig: Das Staatshaftungsrecht sieht Ansprüche auf u. a. Schadenersatz oder Entschädigungszahlungen vor, wenn der Staat fehlerhaft handelt.

Welche Aufgaben hat ein Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht?

Das Verwaltungsrecht umfasst ein breites Spektrum an Rechtsstreitigkeiten. Ihr Fachanwalt für Verwaltungsrecht hilft Ihnen zum Beispiel in folgenden Fällen weiter:

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt für Verwaltungsrecht in Ihrer Nähe? Rechtsanwalt Jörn Bucksch ist Ihr Fachanwalt für Verwaltungsrecht!

Vereinbaren Sie einfach ein Beratungsgespräch in unserer Kanzlei in Ludwigsfelde.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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